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Abgasuntersuchung (AU) für alle Fahrzeuge verpflichtend

Seit Januar 2018 ist für alle Fahrzeuge (Diesel und Benziner) bei der Abgasuntersuchung (AU) eine Endrohrmessung Pflicht. Damit möchte der Gesetzgeber kontrollieren, dass die Abgasreinigung ordnungsgemäß funktioniert und keine Defekte oder Manipulationen vorliegen. Zusätzliche Kosten fallen für die Kunden nicht an.

Die Abgasuntersuchung (AU) wird zusammen mit der HU, dem sogenannten „TÜV“, gemacht, so dass Sie keinen zusätzlichen Termin vereinbaren müssen.